Gründungsinitiative DIETER DIGITAL · Sitz Leverkusen

Gemeinnützigkeit & Offenheit

Wir erklären offen, wie die Gründerinitiative DIETER DIGITAL arbeitet, welche Ziele wir verfolgen und wie wir mit Spendengeldern umgehen.

Gemeinnützigkeitserklärung (Entwurf)

Die Gründerinitiative DIETER DIGITAL Verein (i.Gr.) für Medienkompetenz, digitale Teilhabe und Schutz vor Internetkriminalität e.V. mit Sitz in Leverkusen ist vom Finanzamt Leverkusen mit Bescheid vom [TT.MM.JJJJ] nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51 ff. AO als gemeinnützig anerkannt.

Spenden an den Verein sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden stellen wir Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster aus.

Zuständiges Finanzamt
Finanzamt Leverkusen
Vereinsregister
VR-Nummer: [VR-xxxxx]
Amtsgericht [Ort]

Freistellungsbescheid (PDF)

Kontakt & Angaben

AnschriftGrunewaldstraße 13, 51375 Leverkusen

„Dieter Digital“ ist eine fiktive Figur und dient als pädagogisches Sprachrohr des Vereins.

Unsere Satzungsziele

  • Förderung von Bildung und Medienkompetenz für Kinder & Jugendliche, Eltern & Lehrkräfte, sowie Firmenkunden
  • Prävention und Aufklärung zu Internetkriminalität, Cybermobbing und Cyber-Grooming.
  • Entwicklung frei zugänglicher digitaler Lernplattformen und Lerninhalte, u.a. über Social Media
  • Kooperation mit Schulen, Behörden und Partnern zur Stärkung digitaler Teilhabe & Selbstbestimmung

Mittelverwendung

Spenden und Fördergelder werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt, zum Beispiel für Workshops, Lernplattformen, pädagogische Inhalte und Präventionsarbeit. Beauftragte Leistungen werden marktüblich vergütet und transparent dokumentiert.

Rechenschaft & Berichte

Wir veröffentlichen jährlich einen Rechenschaftsbericht mit Aktivitäten, Einnahmen, Ausgaben und Ausblick.

Spenden & Zuwendungsbestätigungen

Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 300 € pro Einzelzuwendung genügt in der Regel der vereinfachte Nachweis (Kontoauszug). Für höhere Beträge stellen wir eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster aus.

Gründungsinitiative DIETER DIGITAL
Bankverbindung und Spendenzweck werden nach Freigabe ergänzt.

Hinweis: Förderbeiträge (Mitgliedsbeiträge) sind keine Spenden. Für zusätzliche freiwillige Zuwendungen stellen wir gern Spendenquittungen aus.

Markenschutz & rechtliche Hinweise

DIETER DIGITAL ist markenrechtlich und urheberrechtlich geschützt. Jede unbefugte Nutzung, Nachahmung oder Vortäuschung einer Verbindung zu DIETER DIGITAL wird als Rechtsverletzung betrachtet.

Die Gründungsinitiative behält sich in solchen Fällen zivilrechtliche Schritte vor und wird bei missbräuchlicher Nutzung gegebenenfalls auch strafrechtliche Schritte einleiten.